Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2025/03
Finale Leitlinien zu ADC-Risikopositionen: 100 % Risikogewicht ab 04.11.2025 unter Bedingungen
EBA/GL/2025/03, EU
Das ermäßigte Risikogewicht setzt voraus, dass mindestens 50 % der Verträge Vorverkaufs- oder Vorvermietungsverträge mit Anzahlung (mindestens 10 % des Kaufpreises bzw. drei Monatsmieten) sind und der Kreditnehmer mindestens 25 % des Fertigstellungswerts als Eigenkapital einsetzt. Anwendung ab 04.11.2025.
- 04.11.2025
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu ADC-Risikopositionen bei Wohnimmobilien (Art. 126a CRR)
Voraussetzungen, unter denen Grunderwerbs-, Entwicklungs- und Baufinanzierungen für Wohnimmobilien im Kreditrisiko-Standardansatz mit 100 % statt 150 % gewichtet werden dürfen: Vorverkaufs- und Vorvermietungsquoten sowie Eigenkapitaleinsatz des Kreditnehmers.
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