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Alle Updates zu EBA-Leitlinien zu Anbietern von Nebendienstleistungen (Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR)
Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2026/01

Finale Leitlinien zu Anbietern von Nebendienstleistungen: Anwendung ab 04.05.2026

EBAEBA/GL/2026/01, EU

Die Leitlinien legen einfache und einheitliche Kriterien fest, nach denen Tätigkeiten wie Leasing, Immobilienverwaltung oder Datenverarbeitung als Nebendienstleistungen gelten. Sie begleiten den EBA-Bericht zur aufsichtlichen Konsolidierung und folgen einer Konsultation bis 07.10.2025.

04.05.2026
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu Anbietern von Nebendienstleistungen (Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR)

Kriterien, welche Tätigkeiten als direkte Verlängerung des Bankgeschäfts, als bankbezogene Nebentätigkeit oder als ähnliche Tätigkeit gelten und ein Unternehmen damit in die aufsichtliche Konsolidierung einbeziehen.

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