LeitlinienNeu
BaFin übernimmt EBA-Leitlinien zu Anbietern von Nebendienstleistungen (Rundschreiben 14/2026 BA)
Die BaFin übernimmt Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Definition von Anbietern von Nebendienstleistungen (AvN) in ihre Verwaltungspraxis. Diese Leitlinien präzisieren die Kriterien, unter denen ein Unternehmen als AvN gemäß der überarbeiteten Kapitaladäquanzverordnung (CRR) einzustufen ist.
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