Leitlinien
EBA/GL/2026/01
Finale Leitlinien zu Anbietern von Nebendienstleistungen: Anwendung ab 04.05.2026
Die Leitlinien legen einfache und einheitliche Kriterien fest, nach denen Tätigkeiten wie Leasing, Immobilienverwaltung oder Datenverarbeitung als Nebendienstleistungen gelten. Sie begleiten den EBA-Bericht zur aufsichtlichen Konsolidierung und folgen einer Konsultation bis 07.10.2025.
Anwendung ab 04.05.2026
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