Leitlinien zu Kreditrisikomanagement und Bilanzierung erwarteter Kreditverluste: Anwendung ab 01.01.2018
EBA/GL/2017/06, EU
Kreditinstitute müssen die Ermittlung der Risikovorsorge in Governance, Methoden, Validierung und Expertenurteil an acht Grundsätzen ausrichten, unabhängig vom Rechnungslegungsrahmen. Institute mit IFRS-9-Abschluss erhalten zusätzliche Vorgaben, etwa zur Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos. Die Leitlinien setzen die Basler ECL-Guidance um und gelten ab 01.01.2018; aufsichtliche Eigenkapitalanforderungen ändern sie nicht.
- 01.01.2018
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu Kreditrisikomanagement und Bilanzierung erwarteter Kreditverluste (IFRS 9)
EBA-Leitlinien zu Kreditrisikomanagement und Bilanzierung erwarteter Kreditverluste (ECL): acht Grundsätze für Governance, Methoden, Validierung und Expertenurteil bei der Risikovorsorge, ergänzt um Vorgaben für Institute, die nach IFRS 9 bilanzieren. Kreditvergabe und laufende Kreditüberwachung regeln die gesonderten Leitlinien zur Kreditvergabe.
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