Leitlinien
EBA/GL/2017/06
Leitlinien zu Kreditrisikomanagement und Bilanzierung erwarteter Kreditverluste: Anwendung ab 01.01.2018
Kreditinstitute müssen die Ermittlung der Risikovorsorge in Governance, Methoden, Validierung und Expertenurteil an acht Grundsätzen ausrichten, unabhängig vom Rechnungslegungsrahmen. Institute mit IFRS-9-Abschluss erhalten zusätzliche Vorgaben, etwa zur Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos. Die Leitlinien setzen die Basler ECL-Guidance um und gelten ab 01.01.2018; aufsichtliche Eigenkapitalanforderungen ändern sie nicht.
Anwendung ab 01.01.2018
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