Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2015/21
Leitlinien zur Bewertung von Reorganisationsplänen nach Bail-in
EBA/GL/2015/17, EBA/GL/2015/21, EU
Nach einem Bail-in muss das Leitungsorgan des Instituts binnen eines Monats einen Reorganisationsplan vorlegen, der die langfristige Überlebensfähigkeit wiederherstellt. Die Leitlinien legen fest, nach welchen Kriterien Abwicklungs- und Aufsichtsbehörden den Plan bewerten, etwa Annahmen, Basis- und Stressszenarien und Maßnahmen. Anwendung ab 19.08.2016.
- 19.08.2016
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Gruppeninterne finanzielle Unterstützung und Reorganisationspläne nach Bail-in (EBA-Leitlinien)
EBA-Leitlinien zu den Voraussetzungen, unter denen ein Gruppenunternehmen einem anderen in finanziellen Schwierigkeiten auf Grundlage einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung helfen darf, sowie zur Bewertung des Reorganisationsplans, den ein Institut nach einem Bail-in vorlegen muss.
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