Leitlinien zur Bewertung von Reorganisationsplänen nach Bail-in
Nach einem Bail-in muss das Leitungsorgan des Instituts binnen eines Monats einen Reorganisationsplan vorlegen, der die langfristige Überlebensfähigkeit wiederherstellt. Die Leitlinien legen fest, nach welchen Kriterien Abwicklungs- und Aufsichtsbehörden den Plan bewerten, etwa Annahmen, Basis- und Stressszenarien und Maßnahmen. Anwendung ab 19.08.2016.