ZahlungsverkehrLeitlinienEBAEBA/GL/2024/13
Leitlinien zu Rücktauschplänen für Emittenten von ART und EMT
EBA/GL/2024/06, EBA/GL/2024/07, EBA/GL/2024/08, EBA/GL/2024/13, EU
Emittenten von ART und EMT müssen im laufenden Betrieb einen Rücktauschplan vorhalten, der die geordnete Auszahlung der Token-Inhaber im Krisenfall sicherstellt: Liquidationsstrategie für die Vermögenswertreserve, kritische Tätigkeiten, Inhalt der Rücktauschansprüche und Ablauf des Verfahrens. Die Leitlinien legen auch fest, wann die Aufsicht den Plan auslöst und wie oft er zu überprüfen ist. Sie gelten seit 10.02.2025.
- 10.02.2025
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Emittenten von ART/EMT: Governance, Sanierungs- und Rücktauschpläne, Liquiditäts-Stresstests (EBA-Leitlinien)
EBA-Leitlinien für Emittenten wertreferenzierter Token (ART) und E-Geld-Token (EMT) unter MiCA: Mindestinhalt der Governance-Regelungen, Sanierungspläne, Rücktauschpläne und Referenzparameter für Liquiditäts-Stresstests.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Emittenten von ART/EMT: Governance, Sanierungs- und Rücktauschpläne, Liquiditäts-Stresstests (EBA-Leitlinien)
- 19.06.2024Leitlinien zu Liquiditäts-Stresstests für Emittenten von ART und EMT
- 13.06.2024Leitlinien zu Sanierungsplänen für Emittenten von ART und EMT
- 06.06.2024Leitlinien zum Mindestinhalt der Governance-Regelungen von ART-Emittenten
- 08.03.2024Konsultation zu Rücktauschplänen für Emittenten von ART und EMT
- 08.11.2023Konsultation zu Sanierungsplänen für ART- und EMT-Emittenten
- 08.11.2023Konsultation zu Liquiditäts-Stresstests für ART- und EMT-Emittenten