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Alle Updates zu Emittenten von ART/EMT: Governance, Eigenmittel, Liquidität, Meldewesen und Pläne (EBA-Leitlinien und RTS/ITS)
ZahlungsverkehrDelegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2025/1125

RTS zu den Angaben im Zulassungsantrag für ART (Art. 18 Abs. 6 MiCA)

EU-AmtsblattEBA/GL/2024/06, EBA/GL/2024/07, EBA/GL/2024/08, EBA/GL/2024/13, Del. VO (EU) 2025/1141, Del. VO (EU) 2025/415, Del. VO (EU) 2025/1264, DVO (EU) 2024/2902, EU

Legt fest, welche Angaben ein Antrag auf Zulassung zum öffentlichen Angebot vermögenswertereferenzierter Token oder zu deren Zulassung zum Handel enthalten muss, etwa zu Geschäftsmodell, Governance, Reservevermögen und Rücktauschregelungen. Antragsteller müssen ihre Unterlagen ab 05.10.2025 nach diesen Vorgaben zusammenstellen.

05.10.2025
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: Emittenten von ART/EMT: Governance, Eigenmittel, Liquidität, Meldewesen und Pläne (EBA-Leitlinien und RTS/ITS)

EBA-Leitlinien und technische Standards für Emittenten wertreferenzierter Token (ART) und E-Geld-Token (EMT) unter MiCA: Governance, Interessenkonflikte und Beschwerdebearbeitung, Genehmigung des Whitepapers von Kreditinstituten, Eigenmittel und Stresstests, Liquiditätsmanagement, Meldungen und Schätzung der Nutzung als Tauschmittel, Sanierungs- und Rücktauschpläne sowie Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in Kollegien.

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Weitere Updates zu Emittenten von ART/EMT: Governance, Eigenmittel, Liquidität, Meldewesen und Pläne (EBA-Leitlinien und RTS/ITS)