RTS zu detaillierten Aufzeichnungen über Finanzkontrakte (Art. 71 Abs. 8 BRRD)
DVO (EU) 2025/2303, DVO (EU) 2021/622, DVO (EU) 2021/763, Del. VO (EU) 2021/1527, Del. VO (EU) 2018/345, EU
Bestimmt die Mindestangaben, die Institute auf Anordnung der Aufsicht oder Abwicklungsbehörde in detaillierten Aufzeichnungen über ihre Finanzkontrakte führen müssen, etwa Gegenpartei, Vertragsart, anwendbares Recht, Laufzeit und Sicherheiten, sowie die Umstände, unter denen die Pflicht auferlegt wird. Institute sollten ihre Vertrags- und Positionsdaten so vorhalten, dass sie diese Angaben kurzfristig liefern können.
- 14.10.2016
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Abwicklung: Planung, Bewertung, MREL und Bail-in-Anerkennung (RTS/ITS zur BRRD)
Technische Standards der EBA zur Abwicklung nach der BRRD: Informationen für die Abwicklungsplanung, Bewertung vor und nach der Abwicklung, MREL-Festlegung und -Meldung, vertragliche Anerkennung von Bail-in- und Aussetzungsbefugnissen, Aufzeichnungen über Finanzkontrakte und Reorganisationspläne nach Bail-in.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Abwicklung: Planung, Bewertung, MREL und Bail-in-Anerkennung (RTS/ITS zur BRRD)
- 11.03.2026Änderung der ITS zur MREL-Meldung: Meldefrequenz und -umfang (Art. 45j BRRD)
- 10.12.2025ITS zu Verfahren und Meldebögen für Informationen zur Abwicklungsplanung – Neufassung 2025 (Art. 11 Abs. 3 BRRD)
- 07.06.2024Änderung der ITS zu Meldung und Offenlegung von MREL und TLAC (CRR, BRRD)
- 04.03.2022Änderung der ITS zu Meldebögen für Informationen zur Abwicklungsplanung (Art. 11 Abs. 3 BRRD)
- 04.10.2021ITS zu Mitteilungen über undurchführbare Bail-in-Klauseln (Art. 55 Abs. 8 BRRD)
- 17.09.2021RTS zur vertraglichen Anerkennung des Bail-in (Art. 55 BRRD)