Änderung der ITS zur MREL-Meldung: Meldefrequenz und -umfang (Art. 45j BRRD)
Ändert die DVO (EU) 2021/622 hinsichtlich der Häufigkeit der MREL-Meldungen an die Abwicklungsbehörde und der zu meldenden Angaben. Betroffene Institute und Abwicklungseinheiten müssen Meldekalender und Meldeinhalte ab dem Inkrafttreten am 31.03.2026 bzw. zu den in der Verordnung genannten Stichtagen anpassen.