GeldwäschepräventionLeitlinienEBAEBA/GL/2024/14
Zwei Leitlinien zur Sanktions-Compliance: Anwendung ab 30.12.2025
EBA/GL/2024/14, EBA/GL/2024/15, EU
EBA/GL/2024/14 verpflichtet alle Institute im EBA-Mandat zu einer Sanktions-Risikobewertung, klarer Verantwortungszuordnung und angemessenen Kontrollen. EBA/GL/2024/15 regelt für Zahlungs- und Kryptodienstleister zusätzlich Screening-Systeme, Alarmprüfung, Einfrieren und Meldung nach der Geldtransfer-Verordnung.
- 30.12.2025
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Umsetzung restriktiver Maßnahmen (Sanktions-Compliance)
Erstmals EU-weit einheitliche Anforderungen an Governance, Risikobewertung, Screening, Alarmbearbeitung, Einfrieren von Geldern und Meldungen zur Einhaltung von EU- und nationalen Sanktionen, mit einem eigenen Regelwerk für Zahlungs- und Kryptodienstleister.
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