Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2014/05
Leitlinien zum signifikanten Risikotransfer (SRT) bei Verbriefungen
EBA/GL/2014/05, EBA/GL/2016/08, EBA/GL/2020/04, EU
Originatoren, die für verbriefte Forderungen Kapitalentlastung beanspruchen, müssen den Risikotransfer laufend nachweisen, intern dokumentieren und der Aufsicht melden; die Leitlinien legen zudem fest, wie die Aufsicht SRT-Anträge und die mechanischen Tests prüft. Anwendung ab 07.01.2015.
- 07.01.2015
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Verbriefungen: signifikanter Risikotransfer, implizite Unterstützung, WAM (EBA-Leitlinien)
EBA-Leitlinien zur Eigenmittelbehandlung von Verbriefungen nach CRR: wann ein signifikanter Risikotransfer (SRT) vorliegt, wann eine Unterstützung zu Marktbedingungen keine implizite Unterstützung ist und wie die gewichtete durchschnittliche Laufzeit (WAM) einer Tranche bestimmt wird.
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