Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2024/05
Leitlinien zu STS-Kriterien für bilanzwirksame Verbriefungen, Anpassung der Leitlinien von 2018
EBA/GL/2018/08, EBA/GL/2018/09, EBA/GL/2024/05, EU
Originatoren synthetischer Verbriefungen, die das STS-Label nutzen wollen, müssen die Kriterien nach dieser Auslegung erfüllen, u. a. zu Sicherheitenstellung, Verifizierungsstelle und synthetischem Excess Spread. Gleichzeitig werden die Leitlinien für ABCP- und Nicht-ABCP-Verbriefungen gezielt angepasst. Anwendung ab 09.12.2024 für danach abgeschlossene Transaktionen.
- 09.12.2024
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: STS-Kriterien: ABCP, Nicht-ABCP und bilanzwirksame Verbriefungen (EBA-Leitlinien)
EBA-Leitlinien zur einheitlichen Auslegung der STS-Kriterien für ABCP-, Nicht-ABCP- und bilanzwirksame (synthetische) Verbriefungen. Maßgeblich für Originatoren, Sponsoren, SSPEs, Investoren und STS-Prüfer, die das STS-Label beanspruchen oder darauf vertrauen.
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