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ÜbersichtEigenmittel & AufsichtsrechtKonkretisiert: Verbriefungsverordnung & Reform 2026
EBA

EBA/GL/2018/08, EBA/GL/2018/09, EBA/GL/2024/05 ↗, EU

STS-Kriterien: ABCP, Nicht-ABCP und bilanzwirksame Verbriefungen (EBA-Leitlinien)

3 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 27.05.2024seit 12.12.2018

27.05.2024
LeitlinienEBAEBA/GL/2024/05

Leitlinien zu STS-Kriterien für bilanzwirksame Verbriefungen, Anpassung der Leitlinien von 2018

Originatoren synthetischer Verbriefungen, die das STS-Label nutzen wollen, müssen die Kriterien nach dieser Auslegung erfüllen, u. a. zu Sicherheitenstellung, Verifizierungsstelle und synthetischem Excess Spread. Gleichzeitig werden die Leitlinien für ABCP- und Nicht-ABCP-Verbriefungen gezielt angepasst. Anwendung ab 09.12.2024 für danach abgeschlossene Transaktionen.

Anwendung ab 09.12.2024
Original öffnen: eba.europa.eu ↗
21.04.2023
12.12.2018
LeitlinienEBAEBA/GL/2018/08, EBA/GL/2018/09

Leitlinien zu STS-Kriterien für ABCP- und Nicht-ABCP-Verbriefungen

Sektorübergreifende Auslegung der Kriterien Einfachheit, Standardisierung und Transparenz der Verbriefungsverordnung, u. a. zu Homogenität, Kreditvergabestandards, notleidenden Forderungen und Offenlegung. Originatoren, Sponsoren und Investoren sollten STS-Meldungen und Due-Diligence-Prüfungen daran ausrichten. Anwendung ab 15.05.2019.

Anwendung ab 15.05.2019
Original öffnen: eba.europa.eu ↗