Leitlinien zu STS-Kriterien für bilanzwirksame Verbriefungen, Anpassung der Leitlinien von 2018
Originatoren synthetischer Verbriefungen, die das STS-Label nutzen wollen, müssen die Kriterien nach dieser Auslegung erfüllen, u. a. zu Sicherheitenstellung, Verifizierungsstelle und synthetischem Excess Spread. Gleichzeitig werden die Leitlinien für ABCP- und Nicht-ABCP-Verbriefungen gezielt angepasst. Anwendung ab 09.12.2024 für danach abgeschlossene Transaktionen.