Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2026/08
Finale Leitlinien zur Zulassung von Drittlandzweigstellen: Anwendung ab 11.01.2027
EBA/GL/2026/08, EU
Die Leitlinien erfüllen das CRD-VI-Mandat und vereinheitlichen, welche Angaben Drittlandinstitute für die Zulassung einer Zweigstelle vorlegen müssen und wie die Behörden prüfen. Gegenüber dem Konsultationsentwurf gab es keine Änderungen.
- 11.01.2027
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Zulassung von Drittlandzweigstellen (CRD VI)
Informationen, Prüfkriterien, Formulare und Verfahren für die Zulassung von Zweigstellen von Drittlandkreditinstituten im neuen CRD-VI-Regime, das ab 11.01.2027 gilt.
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