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Alle Updates zu EBA-Leitlinien zur Zulassung von Drittlandzweigstellen (CRD VI)
Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2026/08

Finale Leitlinien zur Zulassung von Drittlandzweigstellen: Anwendung ab 11.01.2027

EBAEBA/GL/2026/08, EU

Die Leitlinien erfüllen das CRD-VI-Mandat und vereinheitlichen, welche Angaben Drittlandinstitute für die Zulassung einer Zweigstelle vorlegen müssen und wie die Behörden prüfen. Gegenüber dem Konsultationsentwurf gab es keine Änderungen.

11.01.2027
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Zulassung von Drittlandzweigstellen (CRD VI)

Informationen, Prüfkriterien, Formulare und Verfahren für die Zulassung von Zweigstellen von Drittlandkreditinstituten im neuen CRD-VI-Regime, das ab 11.01.2027 gilt.

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