Leitlinien
EBA/GL/2026/08
Finale Leitlinien zur Zulassung von Drittlandzweigstellen: Anwendung ab 11.01.2027
Die Leitlinien erfüllen das CRD-VI-Mandat und vereinheitlichen, welche Angaben Drittlandinstitute für die Zulassung einer Zweigstelle vorlegen müssen und wie die Behörden prüfen. Gegenüber dem Konsultationsentwurf gab es keine Änderungen.
Anwendung ab 11.01.2027
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