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Wertpapierinstitute und Schwarmfinanzierungsdienstleister: Bafin erlässt Verordnung

BaFinVO (EU) 2020/1503, RL (EU) 2020/1504, Del. VO (EU) 2022/2111–2122, VermAnlG, EU+DE

Die BaFin hat eine Verordnung zur Änderung der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung und der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung erlassen. Diese Verordnung ist seit dem 11. September 2026 in Kraft und wurde am 10. September 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Änderungen dienen der Ergänzung und nationalen Umsetzung der Vorgaben der DORA-Verordnung (EU) 2022/2554. Wirtschaftsprüfer müssen DORA bereits seit Januar 2025 bei den jährlichen Regelprüfungen berücksichtigen. Die neue Verordnung passt die Prüfungsverordnungen an die bestehende Gesetzeslage an und konkretisiert die Prüfungsdetails.

Die Verordnung ist für Wertpapierinstitute und Schwarmfinanzierungsdienstleister relevant. Sie stellt sicher, dass die Prüfungsverfahren dieser Institute den Anforderungen von DORA entsprechen und die Prüfer die neuen Vorgaben bei ihren Prüfungen berücksichtigen.

Zum Rahmenwerk: ECSPR: Schwarmfinanzierung / Crowdfunding

Einheitliches EU-Zulassungs- und Aufsichtsregime für Schwarmfinanzierungsdienstleister (Crowdinvesting und Crowdlending bis 5 Mio. €): Anlagebasisinformationsblatt, Anlegerschutz- und Interessenkonfliktregeln, ESMA-Register. Flankiert von den delegierten Verordnungen (EU) 2022/2111–2122 und in Deutschland vom Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz.

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