Rundschreiben 11/2025 (BA) zu den Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG
EBA/GL/2021/06, §§ 25c, 25d KWG, BaFin-Merkblätter, EU+DE
Das Rundschreiben 11/2025 (BA) der BaFin präzisiert die fachlichen und persönlichen Anforderungen an Geschäftsleiter sowie Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß Kreditwesengesetz (KWG). Es erläutert die damit verbundenen Anzeigepflichten und die einzureichenden Unterlagen.
Die BaFin übernimmt mit diesem Rundschreiben die Leitlinien der EBA und ESMA zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen (EBA/GL/2021/06) sowie zur internen Governance (EBA/GL/2021/05) in ihre Verwaltungspraxis. Für Unternehmen unter Aufsicht der EZB gelten zusätzlich die Regelungen des Rundschreibens 07/2020 (BA) zur Nutzung des gemeinsamen SSM IMAS Portals.
Zur Erleichterung der Anzeigenerstattung werden verschiedene Formulare bereitgestellt. Für Prüfungszwecke ist das Merkblatt erst ab dem 01.01.2026 zugrunde zu legen.
Zum Rahmenwerk: Fit & Proper: Eignung von Geschäftsleitern und Aufsichtsorganen
Eignungsanforderungen an Geschäftsleiter, Aufsichtsorgane und Inhaber von Schlüsselfunktionen: fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit, Zeitverfügbarkeit, kollektive Eignung und Diversität. Dazu Anzeige- und Prüfverfahren bei BaFin, Bundesbank und EZB.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Fit & Proper: Eignung von Geschäftsleitern und Aufsichtsorganen
- 25.02.2026EBA und ESMA konsultieren überarbeitete Fit-&-Proper-Leitlinien
- 11.09.2024BaFin-Merkblatt: Mindestanzahl der Geschäftsleiter bei Wertpapierinstituten
- 02.07.2021Überarbeitete gemeinsame EBA/ESMA-Leitlinien zur Eignungsprüfung (EBA/GL/2021/06)
- 26.09.2017Gemeinsame EBA/ESMA-Leitlinien zur Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen (EBA/GL/2017/12)