Governance & AuslagerungMerkblattBaFinMerkblatt 01/2024 (WA)
BaFin-Merkblatt: Mindestanzahl der Geschäftsleiter bei Wertpapierinstituten
EBA/GL/2021/06, §§ 25c–25e KWG, BaFin-Rundschreiben 11/2025, EU+DE
Auch kleine Wertpapierinstitute brauchen in bestimmten Konstellationen zwei Geschäftsleiter. Für bestehende Institute galt eine Übergangsfrist von einem Jahr bis zum 11.09.2025.
- 11.09.2025
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Fit & Proper: Eignung von Geschäftsleitern und Aufsichtsorganen
Eignungsanforderungen an Geschäftsleiter, Aufsichtsorgane und Inhaber von Schlüsselfunktionen: fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit, Zeitverfügbarkeit, kollektive Eignung und Diversität. Dazu Anzeige- und Prüfverfahren bei BaFin, Bundesbank und EZB. Seit dem BRUBEG (31.03.2026) gilt im KWG ein eigenes Eignungsregime für Inhaber von Schlüsselfunktionen (§ 25e KWG).
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Fit & Proper: Eignung von Geschäftsleitern und Aufsichtsorganen
- 04.09.2026BaFin: Anzeigen für Inhaber besonderer Schlüsselfunktionen, MVP-Portal ab dem 4. Quartal 2026
- 30.03.2026BRUBEG in Kraft: Fit & Proper für Inhaber von Schlüsselfunktionen im KWG (§ 25e KWG)
- 25.02.2026EBA und ESMA konsultieren überarbeitete Fit-&-Proper-Leitlinien
- 22.10.2025Rundschreiben 11/2025 (BA) zu den Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG
- 22.10.2025BaFin-Rundschreiben 11/2025: neue Fit-&-Proper-Anforderungen an Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane nach KWG
- 02.07.2021Überarbeitete gemeinsame EBA/ESMA-Leitlinien zur Eignungsprüfung (EBA/GL/2021/06)