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Governance & AuslagerungMitteilungBaFin

BaFin: Anzeigen für Inhaber besonderer Schlüsselfunktionen, MVP-Portal ab dem 4. Quartal 2026

BaFinEBA/GL/2021/06, §§ 25c–25e KWG, BaFin-Rundschreiben 11/2025, EU+DE

Die BaFin erläutert die Fit-&-Proper-Anzeigen nach dem BRUBEG: Ernennungen von Inhabern besonderer Schlüsselfunktionen sind nur anzuzeigen, wenn sie nach dem 31.03.2026 erfolgen. Von der EZB beaufsichtigte Institute nutzen das SSM-Portal, alle übrigen ab dem 4. Quartal 2026 das MVP-Portal der BaFin; bis dahin gelten die Formulare der Anzeigenverordnung.

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Eignungsanforderungen an Geschäftsleiter, Aufsichtsorgane und Inhaber von Schlüsselfunktionen: fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit, Zeitverfügbarkeit, kollektive Eignung und Diversität. Dazu Anzeige- und Prüfverfahren bei BaFin, Bundesbank und EZB. Seit dem BRUBEG (31.03.2026) gilt im KWG ein eigenes Eignungsregime für Inhaber von Schlüsselfunktionen (§ 25e KWG).

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