Standardformulare und Verfahren für die Registrierung externer Prüfer für Europäische Grüne Anleihen
VO (EU) 2023/2631, EU
Die Europäische Kommission plant die Einführung von Standardformularen, Vorlagen und Verfahren für die Registrierung als externer Prüfer für Europäische Grüne Anleihen (EuGB). Dies soll die Umsetzung der EuGB-Verordnung unterstützen, indem einheitliche Anforderungen für die Registrierung und Überwachung externer Prüfer festgelegt werden.
Diese Regelungen sind relevant für Unternehmen und Organisationen, die als externe Prüfer für Europäische Grüne Anleihen tätig werden möchten. Sie müssen sich auf standardisierte Registrierungsprozesse und Berichtspflichten einstellen, um die Konformität mit der EuGB-Verordnung sicherzustellen.
Der aktuelle Verfahrensstand ist „Init Planned“, was bedeutet, dass die Initiative noch in der Planungsphase ist und weitere Schritte zur Ausarbeitung und Verabschiedung der Regelungen folgen werden.
Zum Rahmenwerk: Europäischer Standard für grüne Anleihen (EU Green Bond Standard, EuGB)
Freiwilliger EU-Standard für grüne Anleihen: Erlöse müssen taxonomiekonform verwendet werden, mit Factsheet, Allokations- und Wirkungsberichten sowie externer Prüfung durch bei ESMA registrierte Prüfer. Zusätzlich Transparenzvorlagen für andere nachhaltige Anleihen.
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