ZahlungsverkehrVerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2024/886
Verordnung über Echtzeitüberweisungen im Amtsblatt
VO (EU) 2024/886, EU
Die Verordnung (EU) 2024/886 ändert die SEPA-Verordnung: Zahlungsdienstleister im Euroraum müssen Echtzeitüberweisungen empfangen (ab 09.01.2025) und senden (ab 09.10.2025) können, dürfen dafür nicht mehr verlangen als für Standardüberweisungen, müssen den Empfängernamen mit der IBAN abgleichen und Sanktionsprüfungen täglich auf Kundenbasis durchführen.
- 09.01.2025
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Verordnung über Echtzeitüberweisungen (Instant Payments)
Pflicht zur Erreichbarkeit für Echtzeitüberweisungen in Euro, Entgeltgleichheit und Abgleich von Empfängername und IBAN.
Übersicht und alle Updates →