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Übersicht: Zahlungsverkehr
Zahlungsverkehrnur bei Erbringung von Zahlungsdiensten
EU-Amtsblatt

Verordnung über Echtzeitüberweisungen

VO (EU) 2024/886, EU

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Die Verordnung verpflichtet Zahlungsdienstleister im Euroraum, Echtzeitüberweisungen rund um die Uhr zu empfangen und zu senden, und deckelt die Entgelte auf das Niveau herkömmlicher Überweisungen.

Vor Ausführung müssen Dienstleister den Empfängernamen mit der IBAN abgleichen (Verification of Payee) und Abweichungen anzeigen; zudem ist die Sanktionslistenprüfung auf ein tägliches Screening der eigenen Kunden umgestellt. Die Pflichten greifen gestaffelt, für Zahlungsinstitute später als für Banken.

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06.08.2026
Letzte Änderung
06.08.2026
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06.08.2026