Vorläufige Einigung im Trilog erzielt
Die Haftung für autorisierte Push-Zahlungsbetrugsfälle wird ausgeweitet. Anwendungsbeginn voraussichtlich 18 Monate nach Inkrafttreten.
Quelle: consilium.europa.euCOM(2023) 366, COM(2023) 367 ↗, EU
Das PSD3-Paket führt Zahlungsdienste- und E-Geld-Aufsicht in einem Regime zusammen: Die Richtlinie regelt Zulassung und laufende Aufsicht der Institute, während die neue Zahlungsdiensteverordnung (PSR) die Pflichten im Kundenverhältnis unmittelbar und EU-weit einheitlich festlegt.
Inhaltlich werden starke Kundenauthentifizierung und Betrugshaftung verschärft — etwa bei Spoofing zulasten der Banken —, der Kontozugang für Drittdienste technisch neu geordnet und Bargeldversorgung sowie Entgelttransparenz gestärkt. Institute mit bestehender PSD2-Zulassung müssen mit Übergangsfristen neu zugelassen werden.
Die Haftung für autorisierte Push-Zahlungsbetrugsfälle wird ausgeweitet. Anwendungsbeginn voraussichtlich 18 Monate nach Inkrafttreten.
Quelle: consilium.europa.euErhöht die Betragsgrenze für kontaktlose Zahlungen und führt eine Ausnahme für wiederkehrende Abonnements ein.
Quelle: eba.europa.euDie Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für Zahlungsdienste vorgelegt. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die bestehende Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD2) zu aktualisieren und an die Entwicklungen im digitalen Zahlungsverkehr anzupassen.
Original öffnen: ec.europa.eu ↗Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für Zahlungsdienste vorgelegt. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den Rechtsrahmen für Zahlungsdienste zu aktualisieren und an aktuelle Entwicklungen anzupassen.
Original öffnen: ec.europa.eu ↗Die Europäische Kommission hat eine Überprüfung der EU-Vorschriften für Zahlungsdienste eingeleitet. Ziel ist es, die Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD2) zu aktualisieren und an neue Marktgegebenheiten anzupassen. Dies umfasst die Berücksichtigung von Innovationen im Zahlungsverkehr und die Stärkung des Verbraucherschutzes.
Original öffnen: ec.europa.eu ↗Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie und führt das Recht auf ein Basiskonto für jeden Verbraucher in der EU ein. Dies umfasst auch Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Geduldete, wobei die Identitätsprüfung angepasst und Ablehnungsgründe eingeschränkt werden. Es regelt den Umfang grundlegender Zahlungsdienste und enthält verbraucherschützende Bestimmungen zur Angemessenheit und Transparenz von Entgelten sowie zu Kündigungsmöglichkeiten.
Original öffnen: dip.bundestag.de ↗