Review of EU rules on payment services
COM(2023) 366, COM(2023) 367, EU
Die Europäische Kommission hat eine Überprüfung der EU-Vorschriften für Zahlungsdienste eingeleitet. Ziel ist es, die Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD2) zu aktualisieren und an neue Marktgegebenheiten anzupassen. Dies umfasst die Berücksichtigung von Innovationen im Zahlungsverkehr und die Stärkung des Verbraucherschutzes.
Die Überprüfung ist für Finanzinstitute relevant, die Zahlungsdienste anbieten oder nutzen. Sie müssen sich auf mögliche Änderungen in den regulatorischen Anforderungen einstellen, die sich auf ihre Geschäftsprozesse und Compliance-Strategien auswirken könnten. Die Anpassungen sollen einen sichereren und effizienteren Zahlungsverkehr in der EU gewährleisten.
Der aktuelle Verfahrensstand ist der Adoptions-Workflow, was bedeutet, dass der Gesetzgebungsprozess fortgeschritten ist. Es sind keine spezifischen Fristen für Konsultationen oder den Anwendungsbeginn im vorliegenden Text genannt.
Zum Rahmenwerk: PSD3 / Zahlungsdiensteverordnung
Nachfolgeregime zur PSD2: Zulassung, starke Kundenauthentifizierung, Zugang zu Zahlungskonten und Haftung bei Betrug.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu PSD3 / Zahlungsdiensteverordnung
- 19.08.2026Vorläufige Einigung im Trilog erzielt
- 26.07.2026Technische Standards zu Ausnahmen von der starken Kundenauthentifizierung
- 30.06.2023Payment services – revision of EU rules (Directive)
- 30.06.2023Payment services – revision of EU rules (new Regulation)
- 18.03.2016Gesetz zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie (ZKG)