ZahlungsverkehrDurchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2025/1979
Meldebögen zu Entgelten für (Echtzeit-)Überweisungen und abgelehnten Aufträgen
VO (EU) 2024/886, EU
Einheitliche Vorlagen für die Meldungen, die Zahlungsdienstleister nach der Verordnung über Echtzeitüberweisungen an die Aufsicht abgeben müssen. In Kraft seit 26.10.2025.
Zum Rahmenwerk: Verordnung über Echtzeitüberweisungen (Instant Payments)
Pflicht zur Erreichbarkeit für Echtzeitüberweisungen in Euro, Entgeltgleichheit und Abgleich von Empfängername und IBAN.
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