Auslegung der Gewichtung positiver Veränderungen im IRRBB SOT (2026_7886)
EBA/GL/2022/14, EU
Die Anfrage betrifft die Auslegung von Artikel 4(l) der RTS zu Supervisory Outlier Tests (SOT) im Kontext der Zinsrisikobuch-Meldung (IRRBB).
Konkret geht es um die Gewichtung positiver Veränderungen: ob der 80%-Gewichtungsfaktor und die zugehörige Obergrenze auch für den Euro gelten, obwohl dieser keine ERM II-Währung ist; wie die Referenz zu „absoluten negativen Veränderungen in EUR oder ERM II-Währungen“ bei der Berechnung der Obergrenze zu interpretieren ist (als Summe über alle Währungen oder als Minimum zwischen EUR- und ERM II-Währungskategorien); und ob die Gewichtung positiver Veränderungen auf individueller Risikoebene oder auf aggregierter Ebene anzuwenden ist.
Diese Klärung ist für Kreditinstitute relevant, um eine konsistente Umsetzung der RTS im ITS-Meldewesen sicherzustellen. Die EBA hat die Frage zur Beantwortung an die Europäische Kommission weitergeleitet, da es sich um eine Auslegungsfrage des Unionsrechts handelt.
Zum Rahmenwerk: Zinsänderungsrisiko und Credit-Spread-Risiko im Anlagebuch (IRRBB, CSRBB)
EBA-Leitlinien zur Identifikation, Messung, Steuerung und Überwachung von Zinsänderungs- und Credit-Spread-Risiken im Anlagebuch, ergänzt um die RTS zum Standardansatz und zum aufsichtlichen Ausreißertest.
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