EBA veröffentlicht aktualisierte Liste der Validierungsregeln für Meldewesen-Frameworks
DVO (EU) 2024/3117, EU
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine aktualisierte Liste von Validierungsregeln für ihre Meldewesen-Frameworks veröffentlicht. Diese Aktualisierung erfolgt im Rahmen des vierteljährlichen Überprüfungsprozesses und identifiziert Regeln, die aufgrund von Ungenauigkeiten oder IT-Problemen deaktiviert oder reaktiviert wurden.
Zusätzlich hat die EBA ein kleines Validierungsregelpaket bereitgestellt, das ein Mikro-Taxonomiepaket und Skripte für die Aktualisierung der Data Point Model (DPM)-Validierungsregeln enthält. Diese Komponenten sind ab Version 4.0 für jede Aktualisierung der Validierungsregeln erforderlich und sollen konsistente Änderungen in der Taxonomie und im DPM gewährleisten.
Mit der Einführung von DPM 2.0 ab Version 4.0 sind Validierungsregeln direkt in die Taxonomie und das DPM integriert. Dies soll die Konsistenz der Implementierung durch meldende Institute verbessern, die Nachvollziehbarkeit von Änderungen erhöhen und zu einem effizienteren und harmonisierten Aufsichtsreporting beitragen. Zuständige Behörden werden darauf hingewiesen, dass Daten, die gemäß den ITS und Leitlinien übermittelt werden, nicht formell gegen deaktivierte Regeln validiert werden sollten.
Zum Rahmenwerk: Aufsichtliches Meldewesen COREP/FINREP (DVO (EU) 2024/3117)
Einheitliche Meldebögen und Taxonomien für COREP, FINREP und weitere aufsichtliche Meldungen.
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