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Alle Updates zu Liquiditätsmanagement-Tools für OGAW und offene AIF in Luxemburg (CSSF-Rundschreiben 26/910)
FondsregulierungMeldungCSSF

Meldepflicht für Rücknahmeaussetzungen im „LMT activation“-Modul für luxemburgische Fonds

Circular CSSF 26/910, ESMA34-671404336-1364, LU

Die CSSF hat mitgeteilt, dass das „LMT activation“-Modul im eDesk-System erweitert wird. Es umfasst nun auch die Meldung der Aktivierung und Deaktivierung von Rücknahmeaussetzungen (suspension of redemption only) für bestimmte luxemburgische Fonds, die nationalen Gesetzen unterliegen.

Dies betrifft Investmentfonds nach dem Gesetz von 2010, spezialisierte Investmentfonds nach dem Gesetz von 2007 und Risikokapitalgesellschaften nach dem Gesetz von 2004. Obwohl die Aussetzung von Rücknahmen ohne Zeichnungsaussetzung nach dem Gesetz von 2026 nicht als LMT gilt, wird sie zur Vereinfachung der Meldeverfahren in das Modul integriert. Die administrativen Anforderungen, einschließlich der Einreichung von Belegen, bleiben unverändert und müssen über die üblichen Kommunikationswege erfolgen.

Die Aktivierung und Deaktivierung einer Rücknahmeaussetzung muss ab dem 21.09.2026 über das eDesk „LMT activation“-Modul gemeldet werden. Die CSSF erinnert zudem an die Meldepflichten für andere Aussetzungen und Side Pockets für bestimmte Fonds nach den Gesetzen von 2010, 2007 und 2004, die nicht von einem luxemburgischen AIFM verwaltet werden.

Zum Rahmenwerk: Liquiditätsmanagement-Tools für OGAW und offene AIF in Luxemburg (CSSF-Rundschreiben 26/910)

Luxemburger Umsetzung der ESMA-Leitlinien zu Liquiditätsmanagement-Tools: Auswahl, Kalibrierung und Aktivierung von Swing Pricing, Rücknahmegebühren, Gates, Side Pockets und Co. für OGAW und offene AIF, inklusive Meldeprozess über das CSSF-eDesk.

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