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Kryptomärktemitteilungs-Verordnung (KMMV) zur Offenlegung von Insiderinformationen

BGBlVO (EU) 596/2014, EU

Die Kryptomärktemitteilungs-Verordnung (KMMV) konkretisiert die Mitteilungspflichten zur Offenlegung von Insiderinformationen gemäß § 36 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Sie legt fest, wie und wann relevante Informationen über Kryptomärkte zu veröffentlichen sind, um Markttransparenz und Anlegerschutz zu gewährleisten.

Diese Verordnung ist für Unternehmen relevant, die im Kryptomarkt tätig sind und unter die Aufsicht des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes fallen. Sie müssen ihre internen Prozesse anpassen, um Insiderinformationen fristgerecht und korrekt offenzulegen, um Compliance sicherzustellen und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Die Verordnung wurde am 28.08.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 25.08.2025 in Kraft. Die Federführung liegt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Zum Rahmenwerk: Marktmissbrauchsverordnung

Verbot von Insidergeschäften und Marktmanipulation, Ad-hoc-Publizität, Insiderlisten und Eigengeschäfte von Führungskräften.

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