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EU-Amtsblatt

VO (EU) 596/2014 ↗, EU

Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

9 Updates3 in den letzten 30 TagenStand 15.10.2026seit 12.04.2003

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Die Marktmissbrauchsverordnung verbietet Insidergeschäfte, deren Empfehlung sowie Marktmanipulation und verpflichtet Emittenten zur unverzüglichen Ad-hoc-Veröffentlichung von Insiderinformationen, sofern kein Aufschubgrund vorliegt.

Flankierend gelten Pflichten zu Insiderlisten, Eigengeschäften von Führungskräften (Managers' Transactions) und Handelsverbotszeiträumen. Wertpapierdienstleister müssen verdächtige Aufträge und Geschäfte über STOR-Meldungen an die Aufsicht melden.

15.10.2026
MeldungNeuESMAESMA43-502934634-2953

ESMA: Überblick über Sanktionen und Maßnahmen nach EU-Recht im Jahr 2025 (ESMA43-502934634-2953)

Die ESMA hat einen Überblick über die von den nationalen zuständigen Behörden (NCAs) im Jahr 2025 verhängten Sanktionen und Maßnahmen gemäß verschiedenen EU-Rechtsakten veröffentlicht. Dieser „Enforcement Snapshot“ fasst die Durchsetzungsaktivitäten in Bereichen wie Marktmissbrauch, Transparenz und Beaufsichtigung zusammen.

Original öffnen: esma.europa.eu ↗
15.10.2026
15.10.2026
MeldungNeuESMAESMA43-502934634-2902

Bericht über Sanktionen und Maßnahmen in EU-/EWR-Mitgliedstaaten im Jahr 2025

Dieser Bericht der ESMA gibt einen Überblick über die in den EU-/EWR-Mitgliedstaaten im Jahr 2025 verhängten Sanktionen und Maßnahmen im Finanzsektor. Insgesamt wurden 955 administrative Sanktionen und Maßnahmen mit einer Gesamtsumme von 81.896.178 Euro an Geldbußen verhängt. Die Durchsetzungsaktivitäten konzentrierten sich hauptsächlich auf Verstöße gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und die MiFID II/MiFIR.

Original öffnen: esma.europa.eu ↗
07.09.2026
16.07.2026
15.06.2026
14.11.2024
12.06.2014
VerordnungEU-AmtsblattVO (EU) Nr. 596/2014, RL 2014/57/EU

Marktmissbrauchsverordnung und Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen veröffentlicht

Die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ersetzt die Marktmissbrauchsrichtlinie 2003/6/EG durch unmittelbar geltendes Recht, weitet den Anwendungsbereich auf MTF, OTF und Rohstoffderivate aus und regelt Insiderlisten, Marktsondierungen und Eigengeschäfte von Führungskräften; die Richtlinie 2014/57/EU verpflichtet zu strafrechtlichen Sanktionen. Anwendung ab 03.07.2016.

Anwendung ab 03.07.2016
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗
12.04.2003