Wertpapiergeschäft & AnlegerschutzDelegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2026/789
Listing Act: Offenlegung und Aufschub von Insiderinformationen bei gestreckten Vorgängen
VO (EU) 596/2014, EU
Legt fest, wann Zwischenschritte gestreckter Vorgänge offenzulegen sind und unter welchen Bedingungen ein Aufschub zulässig ist. Emittenten sollten ihre Ad-hoc-Prozesse anpassen.
Zum Rahmenwerk: Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
Verbot von Insidergeschäften und Marktmanipulation, Ad-hoc-Publizität, Insiderlisten und Eigengeschäfte von Führungskräften.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
- 07.09.2026Stellungnahme zu Änderungen der RTS für Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen (ESMA74-268544963-1748)
- 15.06.2026Neues Format der Insiderlisten
- 14.11.2024EU Listing Act ändert die Marktmissbrauchsverordnung
- 12.06.2014Marktmissbrauchsverordnung und Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen veröffentlicht
- 12.04.2003Marktmissbrauchsrichtlinie 2003: einheitliches Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation