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EU-Amtsblatt

VO (EU) 2017/1129, VO (EU) 2024/2809, WpPG ↗, EU

Prospektverordnung (ProspektVO) & Listing Act

9 Updates1 in den letzten 30 TagenStand 18.09.2026seit 31.12.2003

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Wer Wertpapiere öffentlich anbietet oder zum Handel an einem geregelten Markt zulassen lässt, braucht grundsätzlich einen von der BaFin gebilligten Prospekt. Die Prospektverordnung regelt Inhalt, Format, Zusammenfassung, Nachträge und Haftung; unterhalb bestimmter Schwellen genügen Wertpapier-Informationsblätter nach dem WpPG.

Der EU Listing Act von 2024 vereinfacht das Regime: höhere Schwellen für prospektfreie Angebote, standardisierte und kürzere Prospekte, Erleichterungen für Sekundäremissionen sowie flankierende Änderungen an Marktmissbrauchsverordnung und MiFIR. Für Emissionsbegleiter ändern sich damit Prüf- und Dokumentationsprozesse.

18.09.2026
09.09.2026
KonsultationESMA

ESMA konsultiert zu Offenlegungspflichten und aktualisiert Leitlinien und Q&As zur Prospektverordnung

Die ESMA hat ein Maßnahmenpaket zur Prospektverordnung veröffentlicht, das Änderungen durch den Listing Act berücksichtigt. Es umfasst ein Konsultationspapier zur Aktualisierung der Leitlinien für Offenlegungspflichten, aktualisierte Q&As, einen Abschlussbericht zu Leitlinien für Nachträge, die neue Wertpapiere in einen Basisprospekt einführen, sowie einen Abschlussbericht zu technischen Regulierungsstandards (RTS) für wichtige Finanzinformationen in Prospektzusammenfassungen.

Original öffnen: esma.europa.eu ↗
09.09.2026
09.09.2026
Final ReportESMAESMA32-753890202-3065

Abschlussbericht zur Aktualisierung der RTS für Finanzinformationen in der Prospektzusammenfassung (ESMA32-753890202-3065)

Die ESMA hat einen Abschlussbericht zur Aktualisierung der RTS bezüglich der wichtigsten Finanzinformationen in der Prospektzusammenfassung veröffentlicht. Ziel ist es, die Anforderungen an Finanzinformationen im Prospekt zu vereinfachen und an die durch den Listing Act geänderten Vorschriften anzupassen.

Original öffnen: esma.europa.eu ↗
09.09.2026
Final ReportESMAESMA32-753890202-3034

Abschlussbericht zu Leitlinien für Nachträge, die neue Wertpapiere in einen Basisprospekt einführen (ESMA32-753890202-3034)

Die ESMA hat ihren Abschlussbericht zu den Leitlinien für Nachträge veröffentlicht, die neue Wertpapiere in einen Basisprospekt einführen. Diese Leitlinien sollen die EU-weite Aufsicht in diesem Bereich harmonisieren, da es bisher erhebliche Abweichungen gab, die zu unterschiedlichen aufsichtsrechtlichen Ergebnissen führten.

Original öffnen: esma.europa.eu ↗
04.03.2026
GesetzentwurfEU-KommissionAres(2024)6122774

Vorschlag für reduzierte und standardisierte EU-Folge- und Wachstumsemissionsprospekte (Ares(2024)6122774)

Die Europäische Kommission hat einen Legislativvorschlag für die Ausgestaltung von EU-Folgeprospekten und EU-Wachstumsemissionsprospekten vorgelegt. Ziel ist es, den Inhalt dieser Prospekte zu reduzieren und ein standardisiertes Format sowie eine feste Reihenfolge der Informationen festzulegen. Dies soll die Erstellung und Prüfung von Prospekten vereinfachen und die Effizienz des Kapitalmarkts steigern.

Original öffnen: ec.europa.eu ↗
14.11.2024
30.06.2017
31.12.2003