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EU-Amtsblatt

VO (EU) 2017/1129, VO (EU) 2024/2809, WpPG, EU

Prospektverordnung (ProspektVO) & Listing Act

4 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 04.03.2026seit 31.12.2003

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Wer Wertpapiere öffentlich anbietet oder zum Handel an einem geregelten Markt zulassen lässt, braucht grundsätzlich einen von der BaFin gebilligten Prospekt. Die Prospektverordnung regelt Inhalt, Format, Zusammenfassung, Nachträge und Haftung; unterhalb bestimmter Schwellen genügen Wertpapier-Informationsblätter nach dem WpPG.

Der EU Listing Act von 2024 vereinfacht das Regime: höhere Schwellen für prospektfreie Angebote, standardisierte und kürzere Prospekte, Erleichterungen für Sekundäremissionen sowie flankierende Änderungen an Marktmissbrauchsverordnung und MiFIR. Für Emissionsbegleiter ändern sich damit Prüf- und Dokumentationsprozesse.

04.03.2026
GesetzentwurfEU-KommissionAres(2024)6122774

Reduced content and standardised format and sequence of the EU Follow-on prospectus and EU Growth issuance prospectus

Die Europäische Kommission hat einen Legislativvorschlag zur Reduzierung des Inhalts und zur Standardisierung des Formats und der Reihenfolge des EU-Folgeprospekts und des EU-Wachstumsemissionsprospekts vorgelegt. Dies zielt darauf ab, die Erstellung von Prospekten zu vereinfachen und die Effizienz für Emittenten zu steigern.

Original öffnen: ec.europa.eu
14.11.2024
30.06.2017
31.12.2003