EuGH-Urteil zu Informationspflichten bei kritischen Referenzwerten in Immobilienkrediten (C-471/24)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Informationspflicht einer Bank bei Immobilienkrediten mit variablem Zinssatz, der auf einem regulierten Referenzindex wie dem WIBOR basiert, nicht die Offenlegung der Methodik dieses Indexes gegenüber dem Verbraucher umfasst. Eine Vertragsklausel, die einen solchen Referenzindex enthält, führt grundsätzlich nicht allein zu einem erheblichen Ungleichgewicht zwischen den Parteien zum Nachteil des Verbrauchers.
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