Überprüfung des Anwendungsbereichs und Drittstaatenregimes der Benchmark-Verordnung (BMR)
VO (EU) 2016/1011, EU
Die Europäische Kommission prüft den Anwendungsbereich und das Drittstaatenregime der Benchmark-Verordnung (BMR). Dies ist Teil einer umfassenderen Bewertung der BMR, um deren Wirksamkeit und Angemessenheit zu beurteilen. Ziel ist es, die Auswirkungen der Verordnung auf die Finanzmärkte und ihre Fähigkeit, die Stabilität und Integrität von Benchmarks zu gewährleisten, zu analysieren.
Die Überprüfung ist relevant für Finanzinstitute, die Benchmarks nutzen oder bereitstellen, insbesondere solche mit Bezug zu Drittstaaten. Sie könnte zu Anpassungen der Anforderungen für die Nutzung von Benchmarks aus Nicht-EU-Ländern führen und die Compliance-Anforderungen für Marktteilnehmer beeinflussen.
Der aktuelle Verfahrensstand ist der Adoptions-Workflow, was auf eine bevorstehende Veröffentlichung von Vorschlägen oder Schlussfolgerungen hindeutet. Ein konkretes Datum für die Veröffentlichung oder Fristen für Stellungnahmen sind dem vorliegenden Text nicht zu entnehmen.
Zum Rahmenwerk: Benchmark-Verordnung
Anforderungen an Administratoren und beaufsichtigte Verwender von Referenzwerten wie Zinssätzen und Indizes – einschließlich Zulassung, Methodik und Ausweichplänen für den Wegfall eines Referenzwerts.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Benchmark-Verordnung
- 12.02.2026EuGH-Urteil zu Informationspflichten bei kritischen Referenzwerten in Immobilienkrediten (C-471/24)
- 10.12.2021ESMA fines or penalty payments for administrators of critical benchmarks and recognised third country BMR administrators
- 11.08.2020Review of the Benchmark Regulation
- 28.04.2020Delegierter Rechtsakt zur Überprüfung der Berechnungsmethode für kritische Benchmarks (Ares(2020)2203176)
- 28.04.2020Delegated Act on the review of the calculation method used to determine the thresholds of significant benchmarks