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Wertpapiergeschäft & AnlegerschutzUrteilEuGHC-471/24

EuGH-Urteil zu Informationspflichten bei kritischen Referenzwerten in Immobilienkrediten (C-471/24)

EuGHVO (EU) 2016/1011, EU

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Informationspflicht einer Bank bei Immobilienkrediten mit variablem Zinssatz, der auf einem regulierten Referenzindex wie dem WIBOR basiert, nicht die Offenlegung der Methodik dieses Indexes gegenüber dem Verbraucher umfasst. Eine Vertragsklausel, die einen solchen Referenzindex enthält, führt grundsätzlich nicht allein zu einem erheblichen Ungleichgewicht zwischen den Parteien zum Nachteil des Verbrauchers.

Diese Entscheidung ist relevant für Kreditinstitute, die Immobilienkredite mit variablen Zinssätzen anbieten, die an regulierte Referenzindizes gekoppelt sind. Sie stellt klar, dass die Banken nicht verpflichtet sind, detaillierte Informationen über die Berechnungsmethodik des Referenzindexes zu liefern, da diese Pflicht dem Administrator des Indexes obliegt. Die Bank muss lediglich auf die Veröffentlichung der Methodik durch den Administrator verweisen und darf keine irreführenden Informationen bereitstellen.

Das Urteil des EuGH bindet das vorlegende polnische Gericht und dient als Richtschnur für andere nationale Gerichte bei vergleichbaren Sachverhalten. Es präzisiert die Anwendung der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen im Kontext von Referenzindizes, die einem umfassenden Rechtsrahmen der Union unterliegen.

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Anforderungen an Administratoren und beaufsichtigte Verwender von Referenzwerten wie Zinssätzen und Indizes – einschließlich Zulassung, Methodik und Ausweichplänen für den Wegfall eines Referenzwerts.

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