Wertpapiergeschäft & AnlegerschutzGesetzentwurfEU-KommissionAres(2021)7521504
ESMA fines or penalty payments for administrators of critical benchmarks and recognised third country BMR administrators
VO (EU) 2016/1011, EU
Die Europäische Kommission plant die Einführung von Geldbußen und Zwangsgeldern für Administratoren kritischer Benchmarks und anerkannte Drittland-Administratoren von Benchmarks gemäß der Benchmark-Verordnung (BMR).
Diese Maßnahme betrifft Administratoren, die für die Bereitstellung kritischer Benchmarks zuständig sind oder als Drittland-Administratoren in der EU anerkannt wurden. Die Einführung von Sanktionen soll die Einhaltung der BMR-Vorschriften sicherstellen und die Integrität der Benchmarks stärken.
Zum Rahmenwerk: Benchmark-Verordnung
Anforderungen an Administratoren und beaufsichtigte Verwender von Referenzwerten wie Zinssätzen und Indizes – einschließlich Zulassung, Methodik und Ausweichplänen für den Wegfall eines Referenzwerts.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Benchmark-Verordnung
- 12.02.2026EuGH-Urteil zu Informationspflichten bei kritischen Referenzwerten in Immobilienkrediten (C-471/24)
- 28.03.2025Überprüfung des Anwendungsbereichs und Drittstaatenregimes der Benchmark-Verordnung (BMR)
- 11.08.2020Review of the Benchmark Regulation
- 28.04.2020Delegierter Rechtsakt zur Überprüfung der Berechnungsmethode für kritische Benchmarks (Ares(2020)2203176)
- 28.04.2020Delegated Act on the review of the calculation method used to determine the thresholds of significant benchmarks