Review of the Benchmark Regulation
VO (EU) 2016/1011, EU
Die Europäische Kommission hat eine Überprüfung der Benchmark-Verordnung (BMR) eingeleitet. Ziel ist es, die Wirksamkeit der Verordnung zu bewerten und mögliche Anpassungen zu identifizieren, um ihre Ziele besser zu erreichen.
Diese Überprüfung ist für Finanzinstitute relevant, die Benchmarks verwenden oder bereitstellen, da sie zu Änderungen in den Anforderungen an Governance, Kontrolle und Transparenz von Benchmarks führen könnte. Die Ergebnisse der Überprüfung könnten sich auf die Auswahl und Nutzung von Referenzwerten auswirken.
Der aktuelle Verfahrensstand ist der Adoptions-Workflow, was auf eine bevorstehende Veröffentlichung von Vorschlägen oder Schlussfolgerungen hindeutet.
Zum Rahmenwerk: Benchmark-Verordnung
Anforderungen an Administratoren und beaufsichtigte Verwender von Referenzwerten wie Zinssätzen und Indizes – einschließlich Zulassung, Methodik und Ausweichplänen für den Wegfall eines Referenzwerts.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Benchmark-Verordnung
- 12.02.2026EuGH-Urteil zu Informationspflichten bei kritischen Referenzwerten in Immobilienkrediten (C-471/24)
- 28.03.2025Überprüfung des Anwendungsbereichs und Drittstaatenregimes der Benchmark-Verordnung (BMR)
- 10.12.2021ESMA fines or penalty payments for administrators of critical benchmarks and recognised third country BMR administrators
- 28.04.2020Delegierter Rechtsakt zur Überprüfung der Berechnungsmethode für kritische Benchmarks (Ares(2020)2203176)
- 28.04.2020Delegated Act on the review of the calculation method used to determine the thresholds of significant benchmarks