Delegated Act on the review of the calculation method used to determine the thresholds of significant benchmarks
VO (EU) 2016/1011, EU
Die Europäische Kommission plant eine Überarbeitung der Berechnungsmethode zur Bestimmung der Schwellenwerte für signifikante Benchmarks. Dies erfolgt im Rahmen eines Delegierten Rechtsakts.
Die Überarbeitung betrifft Finanzinstitute, die Benchmarks verwenden oder bereitstellen. Ziel ist es, die Kriterien für die Einstufung einer Benchmark als signifikant anzupassen, was Auswirkungen auf die regulatorischen Anforderungen und die Governance dieser Benchmarks haben kann.
Der aktuelle Verfahrensstand ist „Init Planned“, was bedeutet, dass die Initiative zur Überarbeitung der Berechnungsmethode für signifikante Benchmarks geplant ist.
Zum Rahmenwerk: Benchmark-Verordnung
Anforderungen an Administratoren und beaufsichtigte Verwender von Referenzwerten wie Zinssätzen und Indizes – einschließlich Zulassung, Methodik und Ausweichplänen für den Wegfall eines Referenzwerts.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Benchmark-Verordnung
- 12.02.2026EuGH-Urteil zu Informationspflichten bei kritischen Referenzwerten in Immobilienkrediten (C-471/24)
- 28.03.2025Überprüfung des Anwendungsbereichs und Drittstaatenregimes der Benchmark-Verordnung (BMR)
- 10.12.2021ESMA fines or penalty payments for administrators of critical benchmarks and recognised third country BMR administrators
- 11.08.2020Review of the Benchmark Regulation
- 28.04.2020Delegierter Rechtsakt zur Überprüfung der Berechnungsmethode für kritische Benchmarks (Ares(2020)2203176)