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Übersicht: Wertpapiergeschäft & Anlegerschutz
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EU-Amtsblatt

PRIIPs: Basisinformationsblatt

VO (EU) 1286/2014, EU

Mehr zum Rahmenwerk

Die PRIIPs-Verordnung verlangt für verpackte Anlageprodukte und Versicherungsanlageprodukte ein maximal dreiseitiges Basisinformationsblatt (KID) mit standardisierten Angaben zu Risiko, Performance-Szenarien und Kosten.

Das KID muss Privatkunden rechtzeitig vor Vertragsschluss zur Verfügung stehen und laufend aktualisiert werden. Die Methodik der Szenarien und Kostendarstellung ist in technischen Standards detailliert geregelt und Gegenstand fortlaufender Überarbeitung.

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Updates gesamt
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Letzte 30 Tage
27.07.2026
Letzte Änderung
15.07.2021
Ältester Eintrag
27.07.2026
RundschreibenBaFin08/2026

BaFin-Rundschreiben zur Einordnung von Vermögensanlagen unter PRIIPs-VO (08/2026)

Die BaFin stellt in ihrem Rundschreiben 08/2026 klar, dass Vermögensanlagen im Regelfall nicht als verpackte Anlageprodukte (PRIPs) im Sinne der PRIIPs-Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 einzustufen sind. Dies bedeutet, dass Anbieter von Vermögensanlagen in der Regel ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) erstellen, von der BaFin gestatten lassen und hinterlegen müssen, anstatt eines Basisinformationsblattes (BIB) nach PRIIPs-VO.

Original öffnen: bafin.de
17.07.2026
15.07.2021