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BaFin

BaFin-Rundschreiben 05/2018 (WA), DE

MaComp: Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion

3 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 26.09.2024seit 07.06.2010

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Die MaComp bündeln die Verwaltungspraxis der BaFin zu den Organisations- und Wohlverhaltensregeln des WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Der Allgemeine Teil regelt die Compliance-Funktion: Stellung und Unabhängigkeit des Compliance-Beauftragten, Überwachungsplan, Berichterstattung an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan sowie die Einbindung in Neuprodukt- und Auslagerungsprozesse.

Die Besonderen Teile übersetzen ESMA-Leitlinien in konkrete Anforderungen, etwa zu Produktüberwachung (BT 5), Geeignetheitsprüfung (BT 7), Zuwendungen, Aufzeichnung von Telefongesprächen und Mitarbeitergeschäften. Die BaFin aktualisiert die MaComp laufend, zuletzt im September 2024 zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen.

26.09.2024
19.04.2018
07.06.2010
RundschreibenBaFinRS 4/2010 (WA)

Erstfassung der MaComp (RS 4/2010)

Die BaFin bündelt ihre Verwaltungspraxis zur Compliance-Funktion und zu den Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten des WpHG erstmals in einem Rundschreiben. Es wurde in den Folgejahren mehrfach ergänzt (u. a. 09.06.2011, 31.08.2012, 30.11.2012, 4. Neufassung Januar 2014) und 2018 abgelöst.

Original öffnen: bafin.de