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Alle Updates zu Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
Wertpapiergeschäft & AnlegerschutzVerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2024/2809

EU Listing Act ändert die Marktmissbrauchsverordnung

EU-AmtsblattVO (EU) 596/2014, EU

Die Verordnung (EU) 2024/2809 vereinfacht Ad-hoc-Publizität bei gestreckten Sachverhalten, Insiderlisten, Eigengeschäfte von Führungskräften und Marktsondierungen und passt Sanktionen an die Unternehmensgröße an. Die MAR-Änderungen gelten überwiegend ab 05.06.2026.

05.06.2026
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Verbot von Insidergeschäften und Marktmanipulation, Ad-hoc-Publizität, Insiderlisten und Eigengeschäfte von Führungskräften.

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