Gesetz über Marktmissbrauch (konsolidierte Fassung) (CSSF)
VO (EU) 596/2014, EU
Das Gesetz vom 23. Dezember 2016 über Marktmissbrauch wurde aktualisiert. Es enthält die konsolidierte Fassung der Regelungen zur Verhinderung und Bekämpfung von Marktmissbrauchspraktiken.
Dieses Gesetz ist relevant für Finanzinstitute und Marktteilnehmer in Luxemburg, da es die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Insiderinformationen, Marktmanipulation und die Offenlegung von Geschäften von Führungskräften festlegt. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um die Integrität der Finanzmärkte zu gewährleisten und Sanktionen zu vermeiden.
Die aktualisierte Fassung ist ab dem 3. April 2026 gültig.
Zum Rahmenwerk: Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
Verbot von Insidergeschäften und Marktmanipulation, Ad-hoc-Publizität, Insiderlisten und Eigengeschäfte von Führungskräften.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
- 28.08.2025Kryptomärktemitteilungs-Verordnung (KMMV) zur Offenlegung von Insiderinformationen
- 14.11.2024EU Listing Act ändert die Marktmissbrauchsverordnung
- 12.06.2014Marktmissbrauchsverordnung und Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen veröffentlicht
- 12.04.2003Marktmissbrauchsrichtlinie 2003: einheitliches Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation