Stellungnahme zu Änderungen der RTS für Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen (ESMA74-268544963-1748)
VO (EU) 596/2014, EU
Die ESMA hat eine Stellungnahme zu den von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen der RTS zu Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen veröffentlicht. Diese Änderungen betreffen die delegierte Verordnung (EU) 2016/1052, die die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ergänzt.
Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, dass Stabilisierungsgeschäfte in aggregierter Form gemeldet und öffentlich bekannt gemacht werden, ähnlich wie es für Rückkaufgeschäfte bereits im ESMA-Entwurf der RTS vorgesehen ist. Dies beinhaltet die Angabe des aggregierten Volumens und des gewichteten Durchschnittspreises pro Tag und Handelsplatz sowie die Zentralisierung der Meldung an die zuständige Behörde des liquidesten Marktes (MRMTL). Die ESMA hält diese Änderungen für angemessen, da sie einen konsistenten Ansatz für die Berichterstattung und Offenlegung von Rückkauf- und Stabilisierungsgeschäften gewährleisten und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduzieren, während die Überwachungsfähigkeit der Aufsichtsbehörden erhalten bleibt.
Die Stellungnahme wurde der Europäischen Kommission als Antwort auf deren Anfrage vom 24. Juli 2026 übermittelt. Eine Kopie ging auch an das Europäische Parlament und den Rat.
Zum Rahmenwerk: Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
Verbot von Insidergeschäften und Marktmanipulation, Ad-hoc-Publizität, Insiderlisten und Eigengeschäfte von Führungskräften.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
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