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ESMA

COM(2025) 941, COM(2025) 942, COM(2025) 943 ↗, EU

EU-Paket zur Marktintegration und Aufsicht (MISP)

3 Updates2 in den letzten 30 TagenStand 09.10.2026seit 04.12.2025

09.10.2026
EinigungEU-Rat

Rat legt Verhandlungsposition zum Marktintegrations- und Aufsichtspaket fest

Der Rat will die Aufsicht über die bedeutendsten grenzüberschreitenden Handelsplätze, Zentralverwahrer und zentralen Gegenparteien auf ESMA übertragen, bei Kryptowerte-Dienstleistern aber nur über die bedeutendsten, statt alle pauschal. ESMA soll ein hauptamtliches Direktorium bekommen und zwei Jahre Übergangszeit für die neuen Aufgaben; Depotbank-Pass und Pan-European Market Operator werden optional. Der Trilog beginnt, sobald das Parlament seine Position beschlossen hat. Institute sollten prüfen, ob ihre Handelsplätze, Verwahrer, CCPs oder Kryptowerte-Dienstleistungen unter die künftige ESMA-Aufsicht fallen.

Original öffnen: consilium.europa.eu ↗
07.10.2026
MeldungESMA

Zugang zu Drittland-CSDs für EU-Marktteilnehmer über 2027 hinaus geklärt

Die ESMA stellt klar, dass EU-Marktteilnehmer über den 17. Januar 2027 hinaus Zugang zu den Dienstleistungen von Zentralverwahrern (CSDs) aus Drittländern haben sollten. Dies gilt, bis die EU die Gesetzgebung zur Verlängerung der aktuellen Übergangsregelung abgeschlossen hat. Die derzeitige Regelung, die es bestimmten Drittland-CSDs erlaubt, Notar- und zentrale Kontoführungsdienste für Finanzinstrumente nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaates zu erbringen, läuft am 17. Januar 2027 aus.

Original öffnen: esma.europa.eu ↗
04.12.2025
KommissionsvorschlagEU-AmtsblattCOM(2025) 941, COM(2025) 942, COM(2025) 943

Kommission legt Marktintegrations- und Aufsichtspaket vor

Das Paket aus zwei Verordnungen und einer Richtlinie ändert rund 19 Rechtsakte, darunter OGAW-RL, AIFMD, MiFID II, MiFIR, CSDR, EMIR und MiCA, und ersetzt die Finalitätsrichtlinie durch eine Verordnung. Kern ist die direkte ESMA-Aufsicht über bedeutende Marktinfrastrukturen und Kryptowerte-Dienstleister; für Asset Manager gibt es keine direkte ESMA-Aufsicht, aber einen harmonisierten Vertrieb ohne nationale Zusatzanforderungen und einen Depotbank-Pass.

Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗