Rat legt Verhandlungsposition zum Marktintegrations- und Aufsichtspaket fest
COM(2025) 941, COM(2025) 942, COM(2025) 943, EU
Der Rat will die Aufsicht über die bedeutendsten grenzüberschreitenden Handelsplätze, Zentralverwahrer und zentralen Gegenparteien auf ESMA übertragen, bei Kryptowerte-Dienstleistern aber nur über die bedeutendsten, statt alle pauschal. ESMA soll ein hauptamtliches Direktorium bekommen und zwei Jahre Übergangszeit für die neuen Aufgaben; Depotbank-Pass und Pan-European Market Operator werden optional. Der Trilog beginnt, sobald das Parlament seine Position beschlossen hat. Institute sollten prüfen, ob ihre Handelsplätze, Verwahrer, CCPs oder Kryptowerte-Dienstleistungen unter die künftige ESMA-Aufsicht fallen.
Zum Rahmenwerk: EU-Paket zur Marktintegration und Aufsicht (MISP)
Gesetzgebungspaket zur Spar- und Investitionsunion: Die direkte Aufsicht über bedeutende grenzüberschreitende Handelsplätze, Zentralverwahrer, zentrale Gegenparteien und Kryptowerte-Dienstleister geht an ESMA, grenzüberschreitende Hürden für Fonds und Marktinfrastruktur fallen weg. Das Paket ändert rund 19 Rechtsakte, darunter MiFID II/MiFIR, AIFMD, OGAW-RL, MiCA, CSDR und EMIR.
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