Gesetz zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten
VO (EU) 2023/1114, EU
Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten neu zu regeln. Künftig sollen solche Einkünfte unabhängig von der Haltedauer dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen. Dies würde eine Abkehr von der bisherigen Regelung bedeuten, bei der nach einer bestimmten Haltedauer eine Steuerfreiheit eintreten konnte.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen primär die §§ 23 und 52 des Einkommensteuergesetzes. Für Finanzinstitute und Privatpersonen, die mit Kryptowerten handeln oder diese halten, bedeutet dies eine wesentliche Änderung der steuerlichen Behandlung. Insbesondere entfällt der Vorteil der Steuerfreiheit nach einer einjährigen Haltedauer, was die Rentabilität von langfristigen Krypto-Investitionen beeinflussen könnte.
Es handelt sich um einen Entwurf, der noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss. Die genauen Auswirkungen und das Inkrafttreten hängen von der finalen Verabschiedung ab.
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