Governance & AuslagerungRundschreibenBaFinRS 10/2021 (BA)
EBA-Auslagerungsleitlinien in AT 9 MaRisk umgesetzt (RS 10/2021)
EBA/GL/2019/02, AT 9 MaRisk, EU+DE
Mit der 6. MaRisk-Novelle übernimmt die BaFin die EBA-Leitlinien: Auslagerungsregister, zentraler Auslagerungsbeauftragter, Anforderungen an Weiterverlagerungen und Ausstiegsstrategien sowie erweiterte Prüfungs- und Informationsrechte.
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Auslagerung
Anforderungen an Auswahl, Vertragsgestaltung, Steuerung und Registrierung von Auslagerungen einschließlich Weiterverlagerung.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu EBA-Leitlinien zur Auslagerung
- 23.07.2026Compliance-Tabelle zu ESMA-Leitlinien für Cloud-Outsourcing (ESMA65-294529287-4824)
- 10.12.2025Grundsätze für das Management von Drittparteienrisiken (BCBS)
- 08.07.2025EBA konsultiert Leitlinien zum Drittparteienrisiko für Nicht-IKT-Dienstleistungen, die die Auslagerungsleitlinien ablösen sollen
- 25.02.2019EBA-Leitlinien zu Auslagerungsvereinbarungen veröffentlicht (EBA/GL/2019/02)