Governance & AuslagerungKonsultationEBA
EBA konsultiert Leitlinien zum Drittparteienrisiko für Nicht-IKT-Dienstleistungen, die die Auslagerungsleitlinien ablösen sollen
EBA/GL/2019/02, AT 9 MaRisk, EU+DE
Der Entwurf weitet den Ansatz der Auslagerungsleitlinien auf alle Drittparteienvereinbarungen außerhalb von DORA aus (Register, Risikoanalyse, Vertragsinhalte, Subunternehmer) und soll EBA/GL/2019/02 aufheben. Stellungnahmen bis 08.10.2025; für Bestandsverträge ist eine Übergangsfrist vorgesehen.
- 08.10.2025
- Frist abgelaufen
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Auslagerung
Anforderungen an Auswahl, Vertragsgestaltung, Steuerung und Registrierung von Auslagerungen einschließlich Weiterverlagerung.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu EBA-Leitlinien zur Auslagerung
- 23.07.2026Compliance-Tabelle zu ESMA-Leitlinien für Cloud-Outsourcing (ESMA65-294529287-4824)
- 10.12.2025Grundsätze für das Management von Drittparteienrisiken (BCBS)
- 16.08.2021EBA-Auslagerungsleitlinien in AT 9 MaRisk umgesetzt (RS 10/2021)
- 25.02.2019EBA-Leitlinien zu Auslagerungsvereinbarungen veröffentlicht (EBA/GL/2019/02)