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Governance & AuslagerungKonsultationEBA

EBA konsultiert Leitlinien zum Drittparteienrisiko für Nicht-IKT-Dienstleistungen, die die Auslagerungsleitlinien ablösen sollen

EBAEBA/GL/2019/02, AT 9 MaRisk, EU+DE

Der Entwurf weitet den Ansatz der Auslagerungsleitlinien auf alle Drittparteienvereinbarungen außerhalb von DORA aus (Register, Risikoanalyse, Vertragsinhalte, Subunternehmer) und soll EBA/GL/2019/02 aufheben. Stellungnahmen bis 08.10.2025; für Bestandsverträge ist eine Übergangsfrist vorgesehen.

08.10.2025
Frist abgelaufen

Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Auslagerung

Anforderungen an Auswahl, Vertragsgestaltung, Steuerung und Registrierung von Auslagerungen einschließlich Weiterverlagerung.

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